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Tod eines Einzelunternehmers,Erbengemeinschaft,Freibetrag,§ 16 Abs. 4 EStG

Meine Mandantin, die Inhaberin eines Einzelhandels für Dienstleistungen im Bereich von Autolackieranlagen, ist in der vergangenen Woche verstorben. Die Erben (Ehemann und zwei Kinder) wollen das Unternehmen verkaufen. Den Käufer hatte noch die verstorbene Ehefrau nach langer Suche ausgewählt. Die Firma hat einen Arbeitnehmer, der vom Verkäufer übernommen werden soll. Es wird eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt. Der Verkauf wird durch die Erben als Rechtsnachfolger durchgeführt. Wie ist jetzt die Schlussbilanz zu erstellen? Wo ziehe ich die Trennung? Erstelle ich die Gewinnermittlung bis zum Todestag meiner Mandantin? Ist auf den Todestag eine Schlussbilanz aufzustellen oder auf den Zeitpunkt der Veräußerung des Unternehmens? Wird die zeitnahe Veräußerung der Firma durch die Erben dann den Erben zugerechnet? Wird der Freibetrag aus der Betriebsaufgabe noch der verstorbenen Inhaberin zugerechnet, die alle Voraussetzungen erfüllen würde, oder ist er von den Erben zu beantragen? Bei den Erben würde nur der Ehemann das Lebensalter für den Freibetrag erfüllen, nicht die Kinder. Geht der Freibetrag dann (teilweise) verloren? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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