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Anwachsung,Ergänzungsbilanz

Die folgende Restrukturierung bzw. Verschlankung der Struktur ist angedacht. Die klassische Z-GmbH & Co. KG (Komplementär Z-GmbH, Kommanditist A-GmbH) soll auf die A-GmbH anwachsen. Die Z-GmbH ist vermögensmäßig nicht an der Z-GmbH & Co. KG beteiligt, hat keinen eigenen Geschäftsbetrieb, fungiert lediglich als Komplementär und erhält dafür eine Haftungsvergütung. Die A-GmbH ist zu 100 % an der Z-GmbH & Co. KG sowie der Z-GmbH beteiligt. Durch Erwerbsvorgänge der A-GmbH sind auf Ebene der Z-GmbH & Co. KG positive Ergänzungsbilanzen entstanden, die über die nächsten Jahren abgeschrieben werden. Sofern die Z-GmbH aufgelöst wird, besitzt die Z-GmbH & Co. KG mit der A-GmbH nur noch einen Gesellschafter, auf den nach § 738 BGB automatisch das gesamte Vermögen der Personengesellschaft anwächst. Fragen:1) Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Fall mangels Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgang keine Aufdeckung von stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern der Z-GmbH & Co. KG erfolgt?2) Was passiert jedoch mit den Beträgen, die als partielle Anschaffungskosten der A-GmbH in den Ergänzungsbilanzen der Z-GmbH & Co. KG erfasst sind?
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