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Betriebsaufspaltung,Gepräge,faktische Beherrschung

Ehemann M ist Besitzer eines Grundstücks. Ehefrau F hält 100 % an einer GmbH. M vermietet das betriebsnotwendige Grundstück an die GmbH. M ist angestellter Geschäftsführer der GmbH. F ist ebenfalls Geschäftsführerin der GmbH. Um die Sozialversicherungspflicht des M zu vermeiden, sollen 25 % der GmbH-Anteile von F auf M übertragen werden. Im Gesellschaftsvertrag soll dazu eine Einstimmigkeitsabrede getroffen werden. Aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse gibt M der GmbH das „Gepräge“.Wird durch die Übertragung der 25 % eine Betriebsaufspaltung begründet?
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