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§ 17 EStG,Übergang wirtschaftliches Eigentum

Herr J.L. veräußerte mit not. Urkunde vom 6.12.2016 seine 100%igen GmbH-Anteilea) zum 31.12.2016 70 %,b) zum 31.12.2017 die restlichen 30 %.Lt. not. Urkunde wurde vereinbart, dass die Kaufpreisraten jeweils zum 31.12. fällig und von den Käufern zu bezahlen sind.Die zum 31.12.2017 fällige Kaufpreisrate wurde von den Käufern aufgrund Stillschweigens erst im März 2018 bezahlt.Frage: Wann ist der Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG für diese 30 % bei der Einkommensteuer des J.L. zu versteuern: in 2017 oder 2018?
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