Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 15 a EStG,Aufwendungsersatz,Mehrkontenmodell

Meine Mandantin ist alleinige Kommanditistin (100 % Beteiligung) einer GmbH & Co. KG. KK I (EK): 24.750,00KK II (EK): –1.626.299,76KK III (FK): 325.250,65Im Jahr 2014 entstand ein weiterer Verlust von TEUR 30. Die Gesellschaft wickelt nur noch Altsachverhalte ab und die laufenden Kosten werden bei Fälligkeit direkt von der Gesellschafterin privat bezahlt und gegen das KK III gebucht. Inwieweit besteht hier die Möglichkeit, die Verluste als ausgleichfähige Verluste geltend zu machen? Geht dies nur über eine vorherige Einlage, die der Gesellschaft dann zur freien Verfügung steht? Hier nicht möglich, da noch hohe Steuerforderungen der FV bestehen. Oder reicht es aus, wenn die Rg. laufend bezahlt werden?Oder ist dieser daraus entstehende Verlust nur als verrechenbarer Verlust zu berücksichtigen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen