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Aufstiegsbonus,§ 3 Nr. 2 EStG,Steuerfreiheit

Unser Mandant hat in den Veranlagungszeiträumen 2016 und 2017 einen Meisterlehrgang absolviert. Die Kosten wurden in den genannten Veranlagungszeiträumen 2016 und 2017 als Werbungskosten in der Anlage N abgezogen.Im Veranlagungszeitraum 2018 hat unser Mandant einen Aufstiegsbonus I in Höhe von 1.000,00 € für das Bestehen erhalten. Des Weiteren hat unser Mandant einen Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500,00 € erhalten dafür, dass er sich selbstständig gemacht hat.Meine Frage:Ist der Aufstiegsbonus I als negative Werbungskosten im Jahr 2018 zu erfassen? Oder ist dieser steuerfrei zu behandeln?Ist der Aufstiegsbonus II als Zuschuss in der Gewinnermittlung zu erfassen?Wenn ja, nach welcher Vorschrift?Wenn ja, warum? Ein Gründerzuschuss z.B. von der Agentur für Arbeit stellt eine steuerfreie Einnahme dar.Oder ist auch dieser steuerfrei?
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