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Schenkung einbringungsgeborener Anteile,20 UmwStG,22 UmwStG

MS bringt zum 1.1.2016 sein Einzel-Unternehmen in die K GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach §§ 20 ff. UmwStG zum Buchwert ein. Der Buchwert des Einzelunternehmen beträgt EUR 100, der Verkehrswert EUR 500.000.Zum 1.1.2019 schenkt er die Anteile seinen Kindern. Diese werden die Anteile nicht veräußern.Nunmehr stellt sich die Frage, ob es zu einer Nachversteuerung der Anteile aus der erfolgsneutralen Einbringung aus dem Jahr 2016 kommt? Ergibt sich hieraus eine Ertragsteuerpflicht? Zum 30.05.2019 wird MS nach Österreich ziehen; die Anteile hat er bereits an sein Kinder verschenkt. Ergibt sich hieraus eine Wegzugsbesteuerung nach dem AStG?
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