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Beginn Betriebaufgabe,Verzicht auf Steuerbefreiung USt

Ein Gebäude, welches in den letzten Jahren dem Betriebsvermögen angehörte und umfangreich renoviert wurde, soll nach erfolgter Betriebsaufgabe veräußert werden. Die Betriebsaufgabe muss vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgen?Grundsätzlich ist der Verkauf gem. § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit.Um Nachteile für den Verkäufer (Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG für zehn Jahre) zu vermeiden, soll auf die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 9 Abs. 3 UStG verzichtet werden. Zu dem vereinbarten Verkaufspreis werden 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Ist es richtig, dass der Verkäufer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf eine Vorsteuerberichtigung für zehn Jahre vornehmen muss? Ist der Umsatzsteuerausweis zu umgehen, wenn der Verkäufer den Betrieb als Ganzes an den Käufer veräußert (Umsatzsteuerbefreiung, § 1 Abs. 1a UStG)?
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