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Betriebsverpachtung,§ 6b EStG,gewillkürtes Betriebsvermögen

Unser Mandant verpachtet seinen ehemaligen Gewerbebetrieb im Ganzen an seinen Unternehmensnachfolger. Eine Halle des bisherigen Betriebsvermögens, welche an einen anderen Dritten vermietet war, kann nun verkauft werden. Unser Mandant hat vorher schon die Begünstigungen der §§ 16, 34 EStG ausgenutzt.Die Frage ist, ob er den bei Verkauf der Halle entstehenden Gewinn über § 6b EStG auf ein neu zu errichtendes Einfamilienhaus übertragen kann, welches er an fremde Dritte zu Wohnzwecken vermietet und seinem Verpachtungsbetrieb als gewillkürtes Betriebsvermögen zuordnet. Verkaufserlös würde für die Errichtung des Hauses eingesetzt werden.
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