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Betriebsausgabenabzug,Jubiläumsveranstaltung,Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Ein Unternehmen feiert im Jahr 2018 ein Firmenjubiläum. An der Veranstaltung nehmen insgesamt 384 Personen teil, davon nur 56 Arbeitnehmer mit deren Partnern (35 Personen). Bei den übrigen Gästen handelt es sich um die eingeladenen Geschäftspartner, Politiker, Wissenschaftler und anderen externen Gäste. Gesamtanzahl der Arbeitnehmer war im Jahr 2018 durchschnittlich ca. 300. Die Arbeitnehmer wurden an die Tische der Geschäftspartner platziert, um Geschäftskontakte zu pflegen.Es handelt sich um eine aufwendige und kostenmäßig teure Veranstaltung (ca. 150 TEUR brutto), bei der nach unserer Meinung der Repräsentationscharakter überwiegt. Es wurden diverse Broschüren, Fahnen und Werbebanner mit Logo und Motiv für das Firmenjubiläum gedruckt. Ferner wurde ein Imagefilm (Chronik) erstellt, der auf dieser Veranstaltung präsentiert wurde und auch im Internet zu finden ist. Die Bewirtungsaufwendungen inkl. Servicepersonal, Küchenpersonal, Empfang sowie Getränke betragen ca. 180,00 EUR pro Person.Unsere Fragen:1) Greift hier das Teilabzugsverbot für Bewirtungskosten (30 %)?2) Vorsteuerabzug für ganze Veranstaltung möglich?3) Betriebsausgabenabzugsverbot bei möglicherweise unangemessener Höhe?4) Greift in dem Fall die Versteuerung nach § 37b EStG mit 30 %?5) Wie sind die auf die Arbeitnehmer entfallenden Kosten zu behandeln?a) Vollständiger Betriebsausgabenabzug?b) Entfällt die Pauschalierung für Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Veranlassung?c) Falls für den Anteil der Geschäftspartner eine Pauschalierung vorzunehmen wäre: Könnten die auf die Arbeitnehmer entfallenden Kostenanteile aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden oder werden die auf die Arbeitnehmer entfallenden Kosten auf die Geschäftspartner umgelegt?
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