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Aufnahme eines Gesellschafters,Veräußerung Teilkommanditanteil,Umwandlung § 24 UmwStG

Mandant ist zu 100 % Kommanditist an einer KG. Die Pflichteinlage beträgt 10.000 Euro und ist voll eingezahlt. Die Komplementärin ist mit 0 % beteiligt. Zum 01.01.2017 verkauft der Mandant 10 % seines Kommanditanteils an einen Angestellten. Das Beteiligungsverhältnis ist anschließend 90 % : 10 %. Der Käufer zahlt für den Anteil von 10 % = 1.000 Euro nominal ein zusätzliches Aufgeld von 20.000 Euro. 1) Der Verkäufer hat das Aufgeld als laufenden Gewinn versteuert.2) Das Aufgeld ist der GewSt unterworfen worden.3) Der Käufer schreibt das Aufgeld als Firmenwert über 15 Jahre in einer Ergänzungsbilanz ab.Das Finanzamt ist der Auffassung, dass es sich um einen Umwandlungssteuerfall gem. § 24 UmwStG handelt. Der verkaufende Kommanditist habe seinen neuen Anteil von 90 % zusammen mit dem Käufer (10 %) in eine „erweiterte“ KG eingebracht (Rdnr. 01.47 aa) 3. Spiegelstrich UmwStE). Insofern seien für die 90 % ebenfalls die stillen Reserven aufzudecken oder ein Antrag auf Buchwertfortführung oder Zwischenwert zu stellen. Ein Gesellschafterwechsel, der nicht unter § 24 UmwStG fällt, läge nicht vor.FRAGE: Handelt es sich bei einem Teilanteilsverkauf eines Kommanditanteils um einen Anwendungsfall des § 24 UmwStG, für den ein Antrag auf Buchwertfortführung gestellt werden muss?
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