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Grundstückshandel,Gewerblichkeit,§ 15 EStG

Ein Mandant möchte sein Mehrfamilienhaus aufteilen in Wohneigentum und einzelne Wohnungen verkaufen.Das Objekt mit Grundstück besitzt er weit über zehn Jahre. Es befindet sich im Privatvermögen.Fragen: Ist die Aufteilung jetzt schädlich für die Spekulationsfrist? Oder gibt es eine Gefahr des gewerblichen Grundstückshandels?
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