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Verkauf Grundstück vor Aufllösungsbeschluss,Anwendung §§ 16,34 EStG

Ein neuer Mandant hat folgendes Problem:Sein früherer Steuerberater hat für eine GmbH & Co. KG den Beschluss zur Auflösung im Jahr 2018 protokolliert. Die wesentliche Grundlage – ein sehr wertvolles Grundstück – wurde in 2017 veräußert. Spielt der zivilrechtliche Beschluss zur Auflösung eine Rolle für die Erklärung der steuerlichen Betriebsaufgabe, die ja eigentlich in 2017 erfolgt sein müsste? § 16 Abs. 4 und § 34 EStG?
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