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Auflösung GbR durch Ausscheiden Mitgesellschafter,§ 6 Abs. 3 EStG,Anwachsung

Unsere Mandanten führen zu zweit eine GbR. Der eine hat nun fristgerecht gekündigt. Vertraglich ist festgelegt, dass das Kapitalkonto ausgezahlt wird. Ein Geschäftswert ist lt. GbR-Vertrag nicht zu berücksichtigen. Anlagevermögen besteht nicht. Der einzig verbleibende Gesellschafter möchte die GbR alleine weiterführen. Müssen beide das Gewerbe abmelden und daraufhin ein Einzelunternehmen anmelden? Oder kann die GbR als Einzelunternehmen fortgeführt werden? Wie ist diese Umwandlung dem Finanzamt zu melden?
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