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Erlass Nachzahlungszinsen,überlange Verfahrensdauer

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 erfolgte am 20.12.2017. Erstmalig wurde am 04.12.2020 der Einkommensteuerbescheid für 2016 erlassen. Neben der Nachzahlung wurden auch Zinsen festgesetzt. Ein Erlassantrag auf vollständigen oder teilweisen Erlass der festgesetzten Zinsen wegen der langen Bearbeitungszeit wurde abgelehnt mit der Begründung, dass keine Anpassung der Steuervorauszahlungen erfolgte. Für die lange Bearbeitungszeit hat man sich lediglich entschuldigt, jedoch keine weitere Begründung angegeben. Wie sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid? Sind persönliche Umstände relevant? Die Ehefrau ist 2016 verstorben und daher hatte der Ehemann sicherlich andere Sorgen, als Einkommensteuervorauszahlungen zu prüfen und ggf. anzupassen.
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