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Korrektur,Steuerbescheid

Der Mandant erzielt seit Jahren Einkünfte aus der Vermietung eines fünfstöckigen Mehrfamilienhauses. Das Erdgeschoss wird von ihm selbst bewohnt. Größere Erhaltungsaufwendungen wurden nach § 82b EStG verteilt. Wenn die Erhaltungsaufwendungen auch die eigengenutzte Wohnung betrafen, wurde ein Anteil von 10,5 % als nichtabzugsfähige Werbungskosten ausgewiesen. Nun ist bei der Erklärung für das Jahr 2018 folgender Fehler passiert: Die Erhaltungsaufwendungen 2018 wurden auf zwei Jahre verteilt, aber versehentlich wurde nicht ausdrücklich eingetragen, dass der nichtabziehbare Anteil 0 € beträgt. Das war seit der Änderung des Erklärungsformulars im Jahr 2018 erforderlich. Klar ersichtlich für das Finanzamt war aber, dass alle Erhaltungsaufwendungen das 3. OG betrafen, denn das war zur Bezeichnung der Aufwendungen in der Erklärung bei jeder Position angegeben. Das Finanzamt hat die Aufwendungen im Bescheid für 2018 um 10,5 % gekürzt, was leider von mir nicht bemerkt wurde. Der Bescheid ist bestandskräftig. Gibt es eine Möglichkeit, die im Jahr 2018 nicht abgezogenen Erhaltungsaufwendungen im noch nicht bestandskräftigen Bescheid für 2019 nachträglich geltend zu machen, also die im Jahr 2018 nicht berücksichtigten Aufwendungen nachzuholen? Gibt es eine Änderungsmöglichkeit etwa wegen offenbarer Unrichtigkeit? Oder sehen Sie eine andere Möglichkeit, den Betrag zu retten?
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