Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Wechsel der Gewinnermittlungsart,zeitnahe Aufstellung der Eröffnungsbilanz,§ 141 AO

Sachverhalt: Zum 31.12.2019 soll eine Umstellung der Gewinnermittlung von § 4 (3) EStG zu § 4 (1) EStG erfolgen (Aufforderung des Finanzamts). Es wurde für das Jahr 2019 eine Anlage EÜR eingereicht. Dabei wurden die Hinzu- und Abrechnungen bei dem Wechsel der Gewinnermittlungsart ermittelt (entspricht dem Umstellungsgewinn- bzw. -verlust) und als Umstellungsverlust erläutert. Ziel war eine Umstellung zum 30.12.2019, damit der ermitteltete Umstellungsverlust im Jahr 2019 zum Ansatz kommt. Allerdings wurde bislang noch eine Bilanz zum 31.12.2019 eingereicht. Das Finanzamt möchte mit Hinweis auf BFH-Rechtsprechung den Ansatz im Jahr 2019 ablehnen sowie eine Einreichung der Bilanz ablehnen. Bislang sind noch keine Steuerbescheide ergangen. Frage: Kann mit einer Nachreichung das ursprüngliche Ziel des Ansatzes des Umstellungsverlusts im Jahr 2019 erreicht werden? 
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen