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Aufbewahrungsfrist,Elektronische Belege,Datenzugriff

Besteht für die Händlerbelege von EC-Zahlungen auch die zehnjährige Aufbewahrungspflicht? Müssen die Belege ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt werden? Die getätigten EC-Zahlungen sind im Kassenprogramm mehrmals hinterlegt und nachvollziehbar.
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