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Schätzungsbescheid,neue Tatsache

Ein Steuerpflichtiger ohne steuerlichen Berater hat für 2018 einen geschätzten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Hier wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit 14 T€ geschätzt. Tatsächlich sind 1.930 € Einkünfte erzielt worden. Der Bescheid ist beschwert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde mit Bescheid vom 23.03.2021 aufgehoben. Der Steuerpflichtige hat keinen Einspruch eingelegt. Der Gewerbesteuermessbescheid wurde ebenfalls mit Bescheid vom 23.03.2021 geschätzt. Der Mandant hat die Gewerbesteuererklärung 2018 elektronisch an das Finanzamt am 18.02.2021 übermittelt mit einem Gewinn von 1.930 €. Der Nachweis zur Übermittlung liegt vor. Nachdem der ESt-Bescheid zwischenzeitlich endgültig ist, wird die günstigere Veranlagung nicht mehr berücksichtigt. Kann der ESt-Bescheid auf Grund neuer Tatsachen (Einreichung der Gewerbesteuererklärung 2018) noch geändert werden? Der Mandant ist seit 5. Mai 2021 in steuerlicher Beratung.
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