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Manager,kontoauszüge,Aufbewahrung

Wir verwenden für unseren Mandanten den Kontoauszugsmanager. Die von der Bank geholten Daten werden in der DATEV-Cloud bereitgestellt und bei DATEV 13 Jahre archiviert. Diese bereitgestellten Daten werden von uns ausgedruckt und dahinter die entsprechenden Belege sortiert. Dem Betriebsprüfer genügt dieser Ausdruck nicht. Er verlangt die Vorlage von Bankkontoauszügen, die von der Bank ausgedruckt werden. Kann der Prüfer dies verlangen, obwohl die von der DATEV-Cloud bereitgestellten Daten identisch sind mit den von der Bank ausgedruckten Auszügen?
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