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Feststellungsbescheid,Änderung anrechenbare Steuern,§ 173a AO

Unsere MDin ist eine GmbH & Co. KG. Die GuE-Erklärung 2019 wurde im September 2020 abgegeben. Der entsprechende Feststellungsbescheid erging am 25.11.2020. Das Finanzamt änderte abweichend von der Erklärung die anrechenbaren Steuern (KapESt und Soli) der Kommanditistin von rund 2.500 € auf 0 € mit der Begründung, dass es sich bei den erklärten Werten um die Beträge aus 2018 handelte (stimmt auch). Der Bescheid wurde so bestandskräftig. In der Einkommensteuererklärung der Kommanditistin wurde folglich keine Steuer angerechnet. Nun sind aber in der E-Bilanz, die an das Finanzamt übermittelt wurde, „private Steuern“ in der korrekten Höhe mit rund 570 € gebucht und auch ersichtlich – lediglich die Aufteilung auf KapESt und Soli ist nicht erkennbar. Frage 1.) Ist eine Änderung im Rahmen von § 129 AO möglich, da wir ja „offensichtlich“ die falsche Zahl in der Erklärung eingetragen hatten? Frage 2.) Falls nicht, würden Sie eine Änderung nach § 173 (1) Nr. 2 AO in Betracht ziehen, da die richtige anrechenbare Steuer nach Abschluss der Willensbildung über die Steuerfestsetzung bekannt wird, wenn wir nun auf die E-Bilanz hinweisen?
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