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Festsetzungsverjährung,DBA AT,Steuerhinterziehung

P ist ansässig in Österreich, bezieht aus einer deutschen GmbH jedoch ein Geschäftsführergehalt (angestellter GF, kein Gesellschafter). P hat in Deutschland bisher keine Steuererklärungen abgegeben. Die GmbH keine Lohnsteuer abgeführt. Mit Schreiben vom 20.07.2020 wurde sie aufgefordert, die Einkommensteuererklärung 2010 einzureichen. Frage: Ist Stand heute Festsetzungsverjährung für den Veranlagungszeitraum 2010 eingetreten?
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