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Gesamtschuldnerschaft,Aufteilung der Steuerschuld,Zusammenveranlagung

Ein mittlerweile getrennt lebendes Ehepaar hat für 2019 die Zusammenveranlagung gewählt. Nach meinem Verständnis war die Wahl zwingend, da die Zusammenveranlagung steuerlich die beste Variante war. Nunmehr ist die Nachzahlung den Ehegatten als Gesamtschuldnern mitgeteilt worden. Der Ehemann hatte das ganze Jahr eine Angestelltentätigkeit mit Lohnsteuerabzug (Steuerklasse 3/4) und die Ehefrau war selbstständig mit Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Der Vorauszahlungsbescheid lief zu diesem Zeitpunkt aber noch auf die Eheleute und wurde erst im Folgejahr geändert. Die Vorauszahlungen wurden über das Konto der Ehefrau bezahlt. Wenn jetzt die Aufteilung der Gesamtschuld beantragt würde, würden die Lohnsteuer und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen beiden je hälftig zugerechnet bzw. wie wäre hier der Aufteilungsmaßstab?
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