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Säumniszuschläge,§ 227 AO

Der Mandant hat es zu Schätzungen kommen lassen. Nun sind sämtliche Steuererklärungen bearbeitet und die Steuern gezahlt. Nur die Säumniszuschläge sind noch offen. Muss das Finanzamt die Hälfte der Säumniszuschläge erlassen?
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