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Verfahrensrecht,Erlass,Amtshaftung

Mandant ist 70 Jahre alt und lebte seit über 20 Jahren zusammen mit seiner Lebenspartnerin in deren Eigentumswohnung, die ihr alleine gehörte; als sie schwer erkrankte und schon im Krankenhaus in Behandlung war, wollten die beiden noch heiraten; auf telefonische Anfrage beim Standesamt erhielt er die falsche Information, dass eine Heirat im Krankenhaus nicht möglich wäre. Einige Tage später verstarb die Lebenspartnerin. Alleinerbe war per Testament der Mandant. Um die Erbschaftsteuer von 70.000 € bezahlen zu können, musste er die Wohnung verkaufen. Bei einer Heirat vor dem Ableben der Partnerin wäre keine Erbschaftsteuer angefallen. Eine Klage auf Schadenersatz gegen die Stadtverwaltung wurde ihm von einem Rechtsanwalt abgeraten, da er die telefonische Falschaussage nicht beweisen kann. Gegen den Erbschaftsteuerbescheid hat er Einspruch eingelegt. Ist es möglich, in solch einem Fall einen Teilerlass der Erbschaftsteuer zu erreichen etwa wegen unbilliger Härte?
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