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Steuererklärung,Rentner

Unser Mandant (85) ist Rentner und hat zuletzt im Jahr 1997 eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Die Finanzverwaltung teilte ihm damals mit, dass, sofern sich seine Einkommensverhältnisse nicht ändern, er künftig keine Steuererklärung mehr einzureichen braucht. Die Einkommensverhältnisse haben sich nicht geändert, das EStG jedoch schon und seine Renteneinkünfte sind plötzlich steuerpflichtig. Fraglich ist, welche Steuererklärung wir jetzt im Jahr 2021 einreichen müssten. Ich glaube, man könnte höchstens eine leichtfertige Steuerhinterziehung in so einem Fall annehmen.
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