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Verfahrensrecht,Gesonderte Feststellung,Prüfungsanordnung

Mein Mandant hat eine Betriebsprüfung mit Prüfungsanordnung für Umsatz- und Gewerbesteuer erhalten. Nach Abschluss der Prüfung hat er auf Grundlage der Betriebsprüfung geschätzte gesonderte Feststellungen erhalten. Zuvor sind für den Betrieb keine gesonderten Erklärungen erstellt worden. Seit mehr als zehn Jahren wurde die Einkommensteuer ohne gesonderte Feststellung erklärt. Kann ich gegen diese vorgehen? Tatsächlich liegen der Betrieb und der Wohnsitz in den Bezirken von zwei unterschiedlichen Finanzämtern. Zudem war die gesonderte Feststellung nicht Teil der Prüfungsanordnung.
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