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Fiskaljournal fehlt,Schätzung

Unser Mandant nutzt seit 2019 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) der Firma X. Ende des Jahres 2020 hat der Mandant den Kassenanbieter von Firma X zu Firma Y gewechselt. Im Rahmen dieses Wechsels ist aufgefallen, dass seit Juli 2019 das Fiskaljournal nicht aktiviert war. Der Mandant wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Aktivierung dringend notwendig sei. Er hat es daraufhin sofort aktivieren lassen. Bei Konfrontation der Firma X mit diesem Sachverhalt gab diese an, die Problematik bei einem Kontrolltermin angesprochen zu haben. Diese Aussage ist vom Mandanten nicht nachvollziehbar, aber auch nicht zu widerlegen. Für die Zeit, in der das Fiskaljournal nicht aktiviert war, wurden alle Z-Bons und Rechnungen durchgängig und lückenlos aufbewahrt und verbucht. Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Nichtaktivierung des Fiskaljournals? Ist im Rahmen einer Prüfung aufgrund des fehlenden Journals mit Nachschätzungen durch das Finanzamt zu rechnen? Genügen die durchgängigen Z-Bons und Rechnungen den Anforderungen an die Kassenbuchführung? Besteht akut Handlungsbedarf?
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