Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Renteneinkünfte,Nacherklärung,§ 169 AO

Mein Mandant wird für das Jahr 2016 zur Abgabe der ESt-Erklärung aufgefordert (bisher nicht veranlagt, letzte Erklärung wurde 2001 erstellt), da er Rentenbezüge erhalten hat. In der Aufforderung vermerkt das Finanzamt, dass man zur Vermeidung von Nachteilen gleichzeitig Steuererklärungen für mehrere Jahre abgeben soll (falls ESt festgesetzt werden würde). Nach meinen Berechnungen sind für 2016 ca. 500 € ESt-Nachzahlung fällig. Meine Fragen: 1) Wann beginnt die Festsetzungsfrist zu laufen (m.E. gilt die fünfjährige Festsetzungsfrist, leichtfertige Steuerverkürzung)? 2) Für welche Jahre wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, die Steuererklärungen einzureichen (es kann davon ausgegangen werden, dass für die Jahre ab 2005 ca. 500 € jährlich an Einkommensteuer festgesetzt werden würden)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen