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§ 366 AO,Einspruchsentscheidung

Steuerpflichtiger A hat einen Änderungsantrag zu einem Einkommensteuererbescheid gestellt. Der Änderungsantrag wurde außerhalb der Einspruchsfrist gestellt. Mit undatiertem Bescheid hat das FA eine Änderung der Bescheide abgelehnt und darauf hingewiesen, dass hiergegen ein Einspruch zulässig wäre. Der Einspruch wurde fristgerecht eingelegt und am 02.04.2019 begründet. Daraufhin hat sich das Finanzamt zwei Jahre lang nicht gerührt. Auf eine Anfrage unserer Kanzlei hin hat das Finanzamt am 27.04.2021, Eingang bei uns am 07.05.2021, ein Schreiben mit folgendem Inhalt per Post an uns verschickt: Die Voraussetzungen für eine Änderung liegen nicht vor. Es folgt eine Erklärung, warum die Änderungsnorm nach § 173 AO aus Sicht des Finanzamts nicht einschlägig ist. Auf weitere geltend gemachte Korrekturnormen wird gar nicht eingegangen. Schließlich endet das Schreiben mit dem Satz: Eine Änderung im Rechtsbehelfsverfahren kommt nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen, Sachbearbeiter Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht abgedruckt! Frage: Wie ist dieses Schreiben zu werten? Ist das tatsächlich eine Einspruchsentscheidung, gegen die nun innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht eingelegt werden muss?
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