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Korrektur,Steuerbescheid

Ein Mandant hat im Jahr 2018 KV-Beiträge für die Jahre 2018 und 2019 bezahlt. Aufgrund eines Fehlers bei der Krankenkasse wurden lediglich die bezahlten Beiträge für das Jahr 2018 an das Finanzamt übermittelt. Der Einkommensteuer-Bescheid 2018 wurde mit diesen Beiträgen bestandskräftig. Im Rahmen der Erstellung der Erklärung 2019 ist der Fehler aufgefallen. Nun meine Frage: Wenn die Krankenkasse die an das Finanzamt übermittelten Beiträge für das Jahr 2018 insoweit korrigiert, dass auch die Beiträge für das Jahr 2019 in die Übermittlung aufgenommen werden, kann der ESt-Bescheid 2018 dann nach § 175b AO geändert werden? Sollte diese Vorschrift nicht greifen, gibt es eine andere Möglichkeit, den ESt-Bescheid 2018 noch zu ändern?
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