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§ 145 AO,Kassenführung

Bei welchen der folgenden Fälle ist ein Kassenbericht, ein Kassenbuch oder nur die Aufzeichnung der Einnahmen erforderlich jeweils für Bilanzierer wie für Einnahmen-Überschuss-Rechner: 1. Betrieb mit hohen Waren-Barumsätzen a) mit Registrierkasse b) offene Ladenkasse (z.B. Kiosk) 2. wie 1., aber Dienstleister (z.B. Friseur) 3. Betrieb mit geringen Barumsätzen (z.B. Handwerker)
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