Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 129 AO,§ 175 AO

Steuerpflichtiger hat im Privatvermögen Beteiligungen an anderen Unternehmen, und zwar überwiegend Schiffsbeteiligungen. Im Einkommensteuerbescheid 2013 vom 20.4.2015 wurden die Verluste aus Beteiligungseinkünften unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt unter „Lt. gesonderter Feststellung“ und zusätzlich als Verluste aus Einkünfte aus Beteiligungen, also doppelt, berücksichtigt. Die Verluste lt. gesonderter Feststellung wurden in den geänderten Bescheiden vom 07.03.2016, 19.08.2019 und 15.05.2020 unverändert übernommen. Die Beteiligungseinkünfte wurden jeweils korrekt geändert. Mit geänderten Bescheid vom 28.07.2021 hat das Finanzamt die Doppelerfassung der Verluste lt. ges. Feststellung bemerkt und den Bescheid nach § 129 AO entsprechend geändert. Liegt hier überhaupt eine offenbare Unrichtigkeit vor? Nach unserem Dafürhalten nicht, es handelt sich nicht um einen bloßen Übertragungsfehler. Falls nein, darf das Finanzamt nach einer anderen Vorschrift korrigieren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen