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Korrekturvorschrift,Korrektur

Bei Erstellung der Gewerbesteuer-Erklärung 2018 ist uns ein Übertragungsfehler unterlaufen, und zwar wurde vergessen, den Verlust aus Sonderbetriebsausgaben mit in dem Verlust aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Der Verlust wurde elektronisch aus der Einnahmenüberschussrechnung in die Gewerbesteuererklärung übergeben. Aufgrund des geringen Umfangs wurden die Sonderbetriebsausgaben nicht gebucht und mit der Einnahmenüberschussrechnung verknüpft. In die Feststellungserklärung wurden der betriebliche Verlust und die Sonderbetriebsausgaben manuell eingetragen. Sehen Sie hier eine Änderungsvorschrift (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 oder § 129 AO), die es ermöglicht, den Gewerbesteuerbescheid 2018 zu ändern? Letztendlich hat das Finanzamt unseren Übertragungsfehler ungeprüft übernommen und nicht gemerkt, dass die Gewinne abweichen.
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