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§ 169 AO,Erbe,§ 153 AO

Unsere Mandanten haben als Erben prüfen lassen, dass die Einkommensteuererklärungen des Steuerpflichtigen nicht abgegeben worden sind. Jetzt wurden die Berechnungen erstellt, und es ergeben sich für die letzten Jahre Nachzahlungen. Unsere Fragen lauten: Reicht es, die Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen, oder müssen die Erben eine Selbstanzeige (der Steuerpflichtige ist ja schon verstorben) mit einreichen? Die ersten Jahre kam keine Nachzahlung raus, müssen diese auch mit eingereicht werden, oder wirklich erst ab dem ersten Jahr der Nachzahlung?
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