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Einspruchsbefugnis eines ausgeschiedenen Gesellschafters gegen den Gewerbesteuermessbescheid der Gesellschaft,§ 352 AO,§ 35b Abs. 1 EStG

Unser Mandant ist an einer GmbH & Co. KG als inzwischen ausgeschiedener Kommanditist beteiligt. Im Rahmen einer BP sind Sonder-Betriebseinnahmen festgestellt worden, was grundsätzlich korrekt ist. Unser Mandant hat noch Sonder-Betriebsausgaben, die er jetzt geltend machen möchte. Wenn unser Mandant gem. § 352 AO selbst gegen den Feststellungsbescheid, der ihm im Wege der Einzelbekanntgabe bekannt geworden ist, Einspruch einlegt und noch Sonder-Betriebsausgaben anerkannt bekommt, hat er einkommensteuerlich sein Ziel erreicht. Wie stellen wir sicher, dass die Sonder-Betriebsausgaben auch auf der Ebene des zeitgleich ergangenen Gewerbesteuer-Messbetrags berücksichtigt werden? Unser Mandant ist für die GmbH & Co. KG nicht zum Einspruch berechtigt. Muss unser Mandant den GF der KG bitten, den Einspruch auch gegen den Gewerbesteuer-Messbescheid einzulegen, oder ist er in diesem besonderen Fall selbst berechtigt, für die KG Einspruch gegen den GewSt-Messbescheid einzulegen?
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