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Steuererklärungspflicht,Nichtabgabe,Klageverfahren

Die Finanzverwaltung hat einen Einkommensteuerschätzbescheid erlassen. Anschließend wurde der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben. Hiergegen legte unser Mandant Einspruch ein. Da er die Steuererklärung nicht einreichte, erließ das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung und wies den Einspruch unbegründet zurück. Hiergegen wurde form- und fristgerecht Klage erhoben. Fraglich ist, ob im Rahmen des Klageverfahrens an das Finanzamt die Steuererklärung nun übermittelt werden kann. Festsetzungsverjährung ist nicht eingetreten.
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