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Nebenkasse,Ladenkasse,Pflicht

Sachverhalt: A betreibt ein Restaurant. Im Jahr 2021 eröffnet A zusätzlich zum Restaurant einen angrenzenden Biergarten. Im Biergarten wird eine separate Kasse geführt. Der Tagesabschluss der Kasse im Biergarten soll dann in die Kasse im Restaurant eingebucht werden. Die elektronische Kasse im Restaurant ist u.a. mit TSE-Funktion ausgestattet. Die Kasse im Biergarten ist ein älteres Modell der Kasse im Restaurant. Eine TSE-Funktion ist jedoch nicht vorhanden und kann auch nicht nachgerüstet werden. Frage: 1. Ist die Zusammenfassung der Bareinnahmen und -ausgaben in eine Kasse (Restaurant und Biergarten) steuerlich zulässig? 2. Wann liegt eine elektronische Kasse vor (Abgrenzung zwischen offener Ladenkasse und elektronischer Registrierkasse)?
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