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Änderung,Steuerbescheid

Sachverhalt: Steuerpflichtige lebt in DE. Hat zwei rechtskräftige Bescheide für 2018 + 2019 als Einzelveranlagung bekommen. Der Ehegatte lebt in Rumänien und ist nicht in DE gemeldet. Grundsätzlich wäre eine Zusammenveranlagung möglich; ich sehe hier aber keine Änderungsnorm, da der EM im Ausland gemeldet ist. Hätte ein Einspruch irgendwie Aussicht auf Erfolg?
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