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Korrektur,Kindergeld

Unsere Mandanten haben vergessen, Kindergeld zu beantragen. Die Bescheide 2017–2019 sind bestandskräftig. Sofern jetzt ein Antrag auf Kindergeld gestellt wird, wird der abgelehnt, da höchstens für sechs Monate rückwirkend die Auszahlung erfolgen kann. In den Jahren 2017–2019 wurde jedoch Kindergeld in voller Höhe angesetzt, da jeder davon ausgegangen ist, dass die Kindergeldzahlungen auch erfolgten. Fraglich ist, ob wir, sofern ein Ablehnungsbescheid vorliegt, rückwirkend einer Änderung der alten Einkommensteuerbescheide beantragen können.
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