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Haftung,Betriebssteuern,Bestand des übernommenen Vermögens

Eine GmbH mit zwei Teilbereichen möchte diese (jeweils Asset Deal) an zwei verschiedene Firmen veräußern. Es ist jeweils unstreitig die Haftung nach § 75 AO gegeben als auch der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Für welche Steuerbeträge übernehmen nun die Käufer die Haftung, z.B. im Fall der falsch abgeführten Lohnsteuer nur für die gesondert übernommenen Arbeitnehmer oder gesamtschuldnerisch für alle Arbeitnehmer? Nach § 75 (1) S. 2 AO beschränkt sich die Haftung auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Sachanlagevermögen wird aber nicht übernommen, wesentlich für den Kaufpreis sind die übernommenen Kundenverträge. Welcher Betrag definiert dann das übernommene Vermögen?
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