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Bilanzberichtigung,§ 153 AO,§ 4 II EStG

SACHVERHALT: Für einen Mandanten (GmbH) haben wir den Jahresabschluss 2018 eingereicht und die Pensionsrückstellung sowie auch den Anspruch aus den Versicherungsanspruch aufgelöst zum 31.12.2018, weil diese beiden auf einen externen Versicherungsträger ausgelagert werden sollen. Der Körperschaftssteuerbescheid für 2018 liegt uns vor (Steuerfestsetzung 0 €) sowie die Verlustfeststellungsbescheide per 31.12.2018. Alle Bescheide sind bereits bestandskräftig und ergingen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nun stellt sich im Rahmen einer Prüfung heraus, dass für die Auslagerung der Pensionszusage das falsche Versicherungsprodukt abgeschlossen wurde; es wurde nämlich eine Rentenversicherung mit der GmbH als Begünstigter und als versicherte Person der Geschäftsführer abgeschlossen. Demnach war die Auflösung der Pensionsrückstellung resp. Versicherungsguthaben falsch; diese hätten weitergeführt werden müssen. Der Jahresabschluss 2018 müsste daher m.E. korrigiert werden. Die Korrektur würde immer noch zur Feststellung von KSt und GewSt mit 0 € führen, aber die Verlustvorträge würden sich deutlich verringern! FRAGEN: a) Ist eine Bilanzberichtigung möglich bzw. hat diese zwingend zu erfolgen, da unser Bilanzansatz im Jahr 2018 falsch war? b) Spielt hier die Bestandskraft der Bescheide für 2018 eine Rolle? c) Wenn nein, können diese Bescheide für 2018 geändert werden?
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