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Kassenbuch,Filiale,Aufzeichnungen

Mandant A betreibt einen Lebensmitteleinzelhandel; zu Beginn gab es ein Ladengeschäft. Die Bareinnahmen werden mit einem elektronischen Kassensystem (TSE vorhanden) aufgezeichnet bzw. ermittelt. Nun hat Mandant A einen weiteren Lebensmittelmarkt eröffnet und hat hierzu eine zweite Registrierkasse angeschafft und in sein bestehendes WaWi integriert. Auch die neue Kasse hat eine TSE. Beide Registrierkassen haben einen eigenen Kassenabschluss; die Wechselgeldzählung wird ebenfalls aufgezeichnet. Nun die Frage zur Führung eines Kassenbuchs. Bisher war es so, dass der Tageskassenabschluss der ersten Registrierkasse in ein Kassenbuch übertragen und mit den entsprechenden Tagesausgaben vervollständigt wurde. Wie ist nun vorzugehen, wenn eine zweite Registrierkasse in einer anderen Filiale dazukommt? Können die Einnahmen der zweiten Registrierkasse (ermittelt aus dem Tageskassenbericht) in das jetzige Kassenbuch mit aufgenommen werden, oder muss zwingend ein eigenständiges Kassenbuch geführt werden? Des Weiteren werden die Bargeldeinnahmen insgesamt in einem Tresor gesammelt und im Rhythmus von einigen Tagen gesammelt (somit nicht getrennt nach Läden) auf das Bankkonto einbezahlt. Widerspricht dieses Vorgehen den Vorgaben einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung?
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