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Aufbewahrungspflichten,Elektronische Kontoauszüge,§ 146 AO

Ihre Expertise 2020 zu der Aufbewahrung von Kontoauszügen. Die Banken bieten die Umstellung auf elektronische Kontoauszüge und deren Speicherung für zehn Jahre an. Ist die Speicherung im Online-Speicher der Bank ausreichend oder muss, wie in Ihrem Gutachten beschrieben, eine elektronische Ausführung (z.B. PDF) in einem sicheren Verzeichnis gespeichert werden? Wie muss die Überprüfung des Kontoauszugs gespeichert werden? Reicht der Abruf der Bankkontoauszüge durch DATEV-Rechnungswesen (Bankkontomanager) aus?
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