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Änderungsvorschriften,Offenbare Unrichtigkeit

Ein Mandant ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Mit der Verwaltung des Gebäudes ist eine Hausverwaltung beauftragt. Der Mandant nutzt in dem Gebäude eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Für diese Wohnung überweist er monatlich einen gleichbleibenden Betrag auf das  Mietkonto, den er als Miete bezeichnet. Für die Steuerklärung teilt die Hausverwaltung die Mieteinnahmen in einer Summe mit. Diese beinhaltet auch die „Mietzahlungen“ des Eigentümers. Bei Erstellung der Steuererklärungen wurden die Werbungskosten anteilig um den selbstgenutzten Teil gekürzt. Als Einnahme wurden auch die „Mietzahlungen“ des Eigentümers erklärt. Die Rechtskraft der Steuerbescheide ist eingetreten. Gibt es eine Korrekturmöglichkeit?
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