Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Betriebsstätte,Verfügungsmacht

Unser Mandant stellt sich wie folgt dar. Eine GmbH (A), diese A ist an einer weiteren GmbH (B) sowie an einer KG (C) zu jeweils 100 % beteiligt. Die B ist Komplementärin der C. A hat einen Gesellschafter (G, 100%ige Beteiligung) und eine angestellte Vertriebsmitarbeiterin V. G ist Geschäftsführer der A. A ist Geschäftsführerin der B. B ist Geschäftsführerin der C. C ist als Bauträger tätig. A, B und C haben ihren Sitz und ihre Geschäftsräume in Gemeinde N. G wohnt in N. C erwarb im Jahr 2020 ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohnungen in Gemeinde H, nach Aufteilung in Teileigentum wurde ab September 2020 begonnen, die Wohnungen an einzelne Erwerber zu verkaufen. C geht davon aus, dass Ende 2021 alle Wohnungen verkauft sind. Zum Zweck des Verkaufs der Wohnungen wurde der Mitarbeiterin der A ein von außen zugänglicher Raum als Verkaufsbüro durch C zur Verfügung gestellt. Darin werden mit den potentiellen Kunden Verkaufsgespräche geführt. Dieser Raum soll erst Ende 2021 verkauft werden. Den Vertrieb übernimmt A für C unentgeltlich, also als Gesellschafterbeitrag. C würde gerne in Gemeinde N ihre Gewerbesteuern zahlen, weil Gemeinde H einen höheren Gewerbesteuerhebesatz aufruft. Fragen: 1. Stellt das Verkaufsbüro eine Betriebsstätte dar? 2. Wenn 1. ja, wessen Betriebsstätte ist das? (A, B oder C) 3. Wenn 2. ganz oder teilweise C ist, nach welchem Aufteilungsmaßstab (Löhne gibts ja keine) könnte die Verteilung zwischen N und H erfolgen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen