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Amtshilfe,Drittauskunft,Sammelauskunftsersuchen

Unsere Mandantin ist eine Gemeinde (Kommune), welche einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich Tourismus und Kultur unterhält. Unsere Mandantin wurde aufgefordert, Angaben zur gezahlten Gästetaxe eines bestimmten Betriebs in der Gemeinde zu machen. Die geforderten Angaben beinhalten auch Daten dazu, von welchen Personen im betreffenden Jahr Gästetaxe gezahlt wurde. Die Angaben werden lt. FA für das Besteuerungsverfahren benötigt. 1. Fällt eine derartige Anfrage überhaupt unter § 111 AO, zumal § 111 Abs. 3 AO besagt, dass Schuldenverwaltungen, Kreditinstitute sowie Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht unter diese Vorschrift fallen? 2. Könnten die abgefragten Daten ggf. über eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder eine Umsatzsteuer-Nachschau verlangt werden?
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