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Rechnungsberichtigung,Steuerhinterziehung,Verzinsung

Patentanwältin hat aufgrund falscher Informationen ihres Steuerberaters Positionen in ihren Ausgangsrechnungen als durchlaufende Posten behandelt, obwohl diese umsatzsteuerpflichtig sind. Bei ihren Mandanten handelt es sich nur um Unternehmen, welche mit einer Rechnungskorrektur (korrekter Ausweis der Umsatzsteuer) auch nach mehr als drei Jahren einverstanden sind. Unter der Annahme einer korrekten neuen Rechnung können die Mandanten den Vorsteuerabzug geltend machen. Die Anwältin führt die korrekte Umsatzsteuer ab, und die Mandanten machen die Vorsteuer geltend. Der Saldo ist damit null. Jährlich beträgt die nachzuberechnende Umsatzsteuer ca. 40–60 T€. Es bestehen aber verschiedene Problembereiche: 1. Verzinsung der Umsatzsteuer Altjahre Getrennt betrachtet entsteht die Umsatzsteuer in den vergangenen Jahren, unterliegt damit der Verzinsung (bei der Anwältin), und die Vorsteuer kann erst jetzt geltend gemacht werden. Erfolgt zwingend die Verzinsung? 2. Der „entstandene Schaden“ bei der Finanzverwaltung beträgt als Saldo null. Liegt dennoch für die Anwältin insoliert betrachtet eine Steuerhinterziehung/-verkürzung vor? 3. Müssen fünf oder zehn Jahre korrigiert werden?
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