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Verfahrensrecht,Einspruch,Änderungsbescheid

Sachverhalt: Das Finanzamt erlässt einen Steuerbescheid (StB 1), gegen den Einspruch eingelegt wird, der auch begründet wird. Während des Einspruchsverfahrens erlässt das Finanzamt einen weiteren Steuerbescheid (StB 2) mit dem Hinweis „Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom ...“, bei dem es sich um StB 1 handelt. Im StB 2 werden gegenüber StB 1 folgende Punkte geändert: 1. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben. 2. Eine einzelne Besteuerungsgrundlage wird geändert. Diese Änderung umfasst nur einen Teil der beantragten Änderungen. StB 2 enthält keinen Hinweis, dass das Einspruchsverfahren hierdurch erledigt sei. Gegen StB 2 wird ebenfalls Einspruch eingelegt. Das Finanzamt fordert zur Rücknahme des Einspruchs auf. Dieser sei unzulässig, weil StB 2 Gegenstand des Einspruchsverfahrens geworden sei. Fragen: 1. Ist der Einspruch gegen StB 2 unzulässig? 2. Woraus ergibt sich gegebenenfalls die Unzulässigkeit des Einspruchs?
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