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Zuwendungsbestätigung,Spendenabzug,§ 10b EStG

Wählervereinigung wird Ende 2015 gegründet „nicht rechtsfähiger Verein“ Kommunalwahl 2016: Vereinigung erringt drei Mandate Kommunalwahl 2020: Vereinigung erringt zwölf Mandate Bisher keine Registrierung beim Finanzamt. Im Jahr 2021 erfolgt steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Vergabe einer Steuernummer. Finanzamt fordert KStE 2017 für Zeitraum 2015–2017 und KStE 2020 für Zeitraum 2018–2020 an. Finanzamt fordert Kassenberichte für diese Jahre an. Kassenbericht sieht etwa wie folgt aus: Einnahmen: Mitgliedsbeiträge, Spenden Ausgaben: Werbekosten für Kampagne Frage: Wenn nun die Freistellungsbescheide für die Jahre 2015 bis 2020 ergehen, ist die Wählervereinigung ja in der Position, Spendenbescheinigungen auszustellen, richtig? Können die Mitgliedsbeiträge und Spenden der Jahre 2015–2020 dann noch nachträglich bescheinigt werden und sind demzufolge bei der EStE der Mitglieder abzugsfähig als Sonderausgabe?
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